Digitales Lernen

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Digitales Lernen an der RICARDA!

Digitales Lernen ist ein zentraler Bestandteil des Schulalltags und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist es, Schüler:innen zu einem sicheren, reflektierten und selbstständigen Umgang mit digitalen Medien zu befähigen. Grundlage bildet das Medienbildungskonzept, das digitale und analoge Lernformen sinnvoll verbindet.

Ab Jahrgang 7 arbeiten Schüler:innen mit eigenen iPads im Unterricht. Ergänzt wird dies durch eine moderne technische Ausstattung mit WLAN, interaktiven Tafeln und Computerräumen.

Mit IServ steht allen eine zentrale Plattform für Kommunikation, Zusammenarbeit und Organisation zur Verfügung. Der Umgang mit digitalen Werkzeugen wird systematisch aufgebaut – vom PC-Führerschein in den unteren Klassen bis zum iPad-Führerschein ab Jahrgang 7.

Lehrkräfte bilden sich regelmäßig fort und entwickeln die Digitalisierung gemeinsam weiter.

FAQ zu den elternfinanzierten iPads

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um die Einführung elternfinanzierter iPads im kommenden Jahrgang 7 (Schuljahr 2023/2024). Falls Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, können Sie sich unter folgender Emailadresse bei uns melden: fragen.digitalisierung(at)rhshannover.de

Technik

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Warum wird mit iPads von Apple gearbeitet?

Die Entscheidung für die Nutzung von iPads der Marke Apple wurde vom Schulträger (Landeshauptstadt Hannover) getroffen. Im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) ist unsere Schule umfassend mit digitalen Tafeln mit eingebauten Apple-TVs sowie seitens der Lehrkräfte mit iPads als Dienstgeräten ausgestattet. Dadurch ist eine sehr gute zentrale Steuerung mit Apple-Geräten möglich.
Gearbeitet wird mit den iPads der 9. Generation.

An wen wende ich mich im Schadensfall?

Wenn Sie einen Vertrag mit der AfB GmbH geschlossen haben, gelten die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Wenden Sie sich in diesem Fall an Herr Merwald von der AfB GmbH unter matthias.merwald(at)afb-group.eu . Herr Merwald bietet darüber hinaus wöchentlich in Raum 101 immer dienstags in der 7. Stunde einen persönlichen Support an.

Ist der Speicher von 128GB ausreichend?

Ja, der Speicher ist ausreichend. Die Schüler:innen werden ihre Daten auf IServ bzw. schulen-hannover sichern. Dadurch ist auch der Zugriff bzw. die Übertragung von Daten vom heimischen PC oder anderen Geräten aus möglich. Da es sich bei dem iPad in erster Linie um ein schulisches Arbeitsgerät handelt, welches auch privat genutzt werden kann, muss der Speicherplatz regelmäßig aufgeräumt und bei der Installation von privaten Apps darauf geachtet werden, dass immer mindestens 5GB Speicherplatz für die schulische Nutzung vorhanden sind. Die Nutzungsordnung ist hierbei unbedingt zu beachten.

Welches Zubehör muss angeschafft werden?

Die iPads werden zusammen mit Stift und Hülle über den Dienstleistungsservice AfB – „Mobiles Lernen“ erworben. Gegebenenfalls sind fachgruppenspezifische Anschaffungen notwendig (z.B. Kopfhörer). Weiteres Zubehör muss nicht beschafft werden.

Was ist bei der Apple-ID zu beachten?

Eine Apple-ID kann grundsätzlich nur für Personen ab 16 Jahren erstellt werden. Für die Installation schulischer Apps ist keine Apple-ID nötig. Wenn für die private Nutzung zusätzliche Apps installiert werden sollen, dann müssen Eltern einen Familienaccount einrichten und das schulische Gerät hinzufügen. Ohne diesen Familienaccount sind nur die schulischen Apps auf dem Gerät.
Vorteil: Ohne die Apple-ID entfallen mögliche Probleme mit der Datenschutzverordnung (DSGVO). Schulische Daten können nicht versehentlich auf US-Servern landen. Dafür tragen dann die Eltern die Verantwortung.
Nachteil: Eltern können auch individuelle kostenpflichtige Lernprogramme nicht frei installieren. Die private Nutzung über den Browser ist dennoch weitestgehend möglich.

Wie kommen die Apps auf das Gerät?

Die Geräte sind über das Mobile Device Management System (MDM) „Relution“ verwaltet, wodurch die für die Schule benötigten Apps auf den Geräten installiert werden. Um die Lizenzkosten dabei so gering wie möglich zu halten, werden die Klassenstufen sowie die 2. Fremdsprache, WuN/Religion und Wahlpflichtkurse individuell berücksichtigt, so dass jede/r nur die Apps bekommt, die auch im Unterricht benötigt werden.

Kosten

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Mit welchen Kosten für ein iPad muss gerechnet werden?

Anbieter AfB – „Mobiles Lernen“, Gemeinnützige GmbH
Es erfolgt kein Abtreten von Ansprüchen an Finanzdienstleister oder Banken. „Mobiles Lernen“ bleibt über den Mietzeitraum der Vertragspartner. Kündigung und Neuabschluss sind möglich. Es gibt keine SCHUFA-Abfrage. Die Preise sind einschließlich Versicherung und Service (vor Ort und per Hotline). Die DEP-Registrierung wird übernommen.

Die Optionen und Kosten finden Sie in der Übersicht zum Download

Stand Mai 2025, Änderungen vorbehalten

Gibt es eine finanzielle Förderung für BuT-Berechtigte bzw. Geschwisterkinder?

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Miete eines Standardgerätes (11.
Generation) mit der Übernahme.

a) von 60 % der Kosten (nur für die Vertragsart Miete für ein 128 GB-Gerät inkl. Versicherung und Service mit UAG-Schutzhülle, Displayschutzfolie mit oder ohne Apple Pencil oder LAMY Stylus pen 4A0 safari note + all black (1238656)+ mit und ohne Netzteil) für BuT-Berechtigte und

b) von 40 % der Kosten (für die Vertragsart Miete und Kauf für ein 128 GB- oder 256 GB-Gerät inkl. Versicherung und Service mit UAG-Schutzhülle, Displayschutzfolie mit oder ohne Appel Pencil oder LAMY Stylus pen 4A0 safari note + all black(1238656)+ mit und ohne Netzteil) für Geschwisterkinder mit Bescheinigung.

Bei Inanspruchnahme des Geschwisterrabatts in Höhe von 40 % durch die Stadt Hannover muss das Gerät …
– … ein iPad der 11. Generation (A16) sein
– … 128 GB Speicherplatz oder 256 GB haben. 

Bei der Bestellung des iPads ist eine Vorlage einer Bestätigung der Schule (auch Fremdschule) von einem bereits bezogenen iPads für das erste Kind vorzulegen.

Kann ich ein eigenes iPad mitbringen, anstatt ein neues zu kaufen?

Grundsätzlich kann ein privat gekauftes iPad eingebunden werden. Folgende Dinge sind dabei zu beachten:

  • Es muss ein iPad der 8., 9. oder 10. oder 11. Generation sein ohne SIM-Karten-Slot, da das iPad sonst nicht in Prüfungssituationen genutzt werden dürfte.
  • Größe: 10,2“ oder 10,9’’ oder genau 11“, Speicherkapazität: mind. 64 GB
  • Das bestehende Gerät muss in das MDM der Stadt Hannover eingebunden werden, dies erfolgt über die Gesellschaft für digitale Bildung.
  •  Kosten ca. 50 €; ggf. Mehraufwandspauschale von 25 €, wenn das iPad vorher nicht auf den Werkszustand zurückgesetzt wurde (vorherige Datensicherung notwendig).
  • Das iPad ist mind. 1 bis 2 Wochen „weg“ (evtl. auch länger).
Was kosten die Apps?

Es wird voraussichtlich einen Medienbeitrag (vergleichbar mit dem Kopiergeld) zu Schuljahresbeginn geben. Grundsätzlich nutzen wir die „Bordmittel“ des Geräts (Keynote, GarageBand…) und bemühen uns darum, die Kosten – auch über den Erwerb von Schullizenzen – so gering wie möglich zu halten. Momentan arbeiten die Fachgruppen an der Auswahl der Apps und einem „App-Curriculum“.

Was passiert, wenn Eltern kein iPad für ihr Kind anschaffen?

Eine Verweigerung von Unterricht mit digitalen Endgeräten ist nicht möglich. Eltern können also nicht die Analogbeschulung fordern, wenn Tablets vorhanden sind.
Den entsprechenden Schülerinnen und Schülern müsste jeden Morgen ein Leihgerät (mit privatrechtlichem Leihvertrag, eventuell kostenpflichtig) ausgehändigt werden, das bei Schulschluss wieder eingesammelt wird. Sollten Hausaufgaben mit dem Tablet anzufertigen sein, wird die Schule nachmittags Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, in welchen die Aufgaben mit Leihgeräten bearbeitet werden können. Der entscheidende Punkt ist, dass die Tablets von diesen Schülerinnen und Schülern nicht mit nach Hause genommen werden dürfen.

Werden weiterhin noch kostenpflichtige Bücher aus Papier ausgeliehen?

Grundsätzlich ja. Es wird in der Regel aus pädagogischen Gründen sowohl analog als auch digital gearbeitet. Dazu gehört auch, die Bildschirmzeit in einem angemessenen Rahmen zu halten. Hierzu treffen die Fachgruppen einzelne Entscheidungen. Es ist von Vorteil, dass bereits viele Schulbuchverlage bei Vorliegen des analogen Schulbuchs zusätzlich kostengünstige (teilweise für nur ca. EUR 2,-) digitale Versionen anbieten.

Datenschutz und Unterricht

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Was können Administrator:innen bzw. Lehrer:innen von den Tablets der Schüler:innen sehen?

Administrator:innen:
Sichtbar für Administrator:innen: Gerätename, Modellname und -nummer, Seriennummer, MAC, IP, iOS-Version, alle installierten Programme, Ladezustand, Speicher, eingetragene Besitzer, Zeitpunkt der letzten Onlineverbindung, Datum der Installation, installierte Profile, Steuerung durch Lehrkräfte.
Nicht sichtbar für Administrator:innen: Sämtliche Inhalte, d.h.: Kalender, Adressbuch, Mails und Kontakte, Browserverlauf, Namen gespeicherter Dateien, Inhalte gespeicherter Dateien, Nachrichten, Fotos und Videos.

Lehrkräfte:
Über die App „Relution“ oder auch über die „Classroom-App“ können die Lehrkräfte individuelle Einstellung an den Schüler:innengeräten für den eigenen Unterricht vornehmen und zum Beispiel für den Zeitraum des Unterrichts nur eine bestimmte App zulassen. Die Lehrkräfte können sich via Bildschirmspiegelung die Oberflächen der Tablets der Schüler:innen während der eigenen Unterrichtszeit anzeigen lassen, dabei erscheint dann ein Symbol auf den Geräten der Schüler:innen. Allerdings haben Lehrkräfte keinerlei Zugriff auf die persönlichen Inhalte.

Kann das Tablet geortet werden?

Ja, wenn das iPad in den sogenannten „Lost-Modus“ versetzt wird, kann es im Vier-Augen-System (Administrator:in und Elternteil) geortet werden. Gleichzeitig ist das Gerät dann auch gegen die Nutzung durch Dritte gesperrt.

Wie werden die Tablets im Unterricht eingesetzt?

Wir an der RICARDA möchten mit den iPads die unterrichtlichen Möglichkeiten erweitern, d.h. die Geräte dann im Unterricht sinnvoll einzusetzen, wenn sie einen Mehrwert liefern sowie Lernmöglichkeiten eröffnen, die analoge Medien nicht bieten. Dabei sollen die Schüler:innen schrittweise und bedarfsgerecht an die iPad-Nutzung herangeführt und so zur reflektierten Teilhabe an der digitalen Welt befähigt werden.
Die einzelnen Fachgruppen arbeiten derzeit intensiv an den Einsatzmöglichkeiten der iPads im Fachunterricht.

Werden die Schüler:innen beim Erlernen der Benutzung unterstützt?

Ja. In unserem medienpädagogischen Konzept ist ganz zu Beginn ein Einführungstag zu den iPads vorgesehen, an welchem die Grundkenntnisse mit dem Gerät vermittelt werden. Anschließend wird es in regelmäßigen Abständen weitere Einführungsstunden zum Umgang mit den iPads geben. Inhalte sind unter anderem z.B. die Einarbeitung in zentrale Apps, Backup-Strategien, der Umgang mit dem Notationsprogramm Notability sowie Grundwissen zum Datenschutz und Urheberrecht.

Nutzungsordnung und -vereinbarung an der RHS

Diese Nutzungsordnung und -vereinbarung zur Regelung des Einsatzes von iPads an der Ricarda-Huch-Schule gelten für unsere iPad-Klassen.

iPad-Regeln an der RHS

Diese Regeln gelten für die iPad-Klassen an der RHS.